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Sonderstadtrat am 28. Juli 2025 ohne Beschluss – Stadtrat durch Abwesenheit blockiert

Die Fraktion pro Altenburg sieht sich gezwungen, öffentlich Stellung zu einem politischen Vorgang zu beziehen, der aus Sicht der kommunalpolitischen Verantwortung nicht unkommentiert bleiben darf.

Am 28. Juli 2025 wurde eine Sonderstadtratssitzung einberufen, deren Ziel eine kurzfristige, aber rechtlich notwendige Entscheidung im Zusammenhang mit der Gesellschafterrolle der Stadt Altenburg im Theater Altenburg Gera war. Die Sitzung war ordnungsgemäß einberufen und fristgerecht vorbereitet.

Trotz der bekannten Dringlichkeit konnte die Sitzung nicht eröffnet werden, da die gesetzlich vorgeschriebene Beschlussfähigkeit durch das geschlossene Fernbleiben mehrerer Fraktionen verhindert wurde.

Politisch brisant: Geschlossene Abwesenheit ohne Begründung

Nach öffentlicher Information waren insbesondere Mitglieder der Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und Stadtforum Altenburg der Einladung nicht gefolgt, wodurch der Stadtrat nicht beschlussfähig war. Die Abwesenheit blieb, soweit erkennbar, weitgehend unbegründet.

Die Folge: Eine rechtlich bindende Entscheidung über die Beteiligung der Stadt an einer fristgebundenen Entscheidung der Theatergesellschaft war nicht mehr möglich. Dies wirft – unabhängig vom inhaltlichen Gegenstand – die Frage auf, inwieweit derartige Boykott-ähnliche Verhaltensweisen mit der demokratischen Verantwortung in Einklang stehen.

Besondere Verwunderung besteht darüber, dass der CDU-Oberbürgermeister Herr Neumann – der zur Sitzung erschienen war – von seiner eigenen Fraktion vollständig allein gelassen wurde. Dies wirft die Frage auf, ob dies Ausdruck mangelnder Abstimmung und Kontrolle innerhalb der CDU-Fraktion war oder ob eine bewusste Steuerung im Hintergrund stattfand. Dies wird politisch und öffentlich aufzuklären sein.

Fraktion pro Altenburg prüft Konsequenzen

Die Fraktion pro Altenburg hat auf Grundlage der geltenden Geschäftsordnung bereits Anträge auf Einleitung von Ordnungsgeldverfahren vorbereitet. Gleichzeitig wurde ein Informations- und Prüfungsersuchen an die Kommunalaufsicht des Landkreises Altenburger Land gestellt.

Es geht dabei nicht um parteipolitische Auseinandersetzung, sondern um die Verlässlichkeit demokratischer Gremienarbeit. Der Stadtrat darf nicht durch das gezielte Fernbleiben ganzer Gruppen in seiner Arbeitsfähigkeit gelähmt werden.

Weitere rechtliche Schritte denkbar

Die Fraktion prüft darüber hinaus, ob eine gerichtliche Überprüfung der Vorgänge möglich ist – etwa über ein Organstreitverfahren, das die Einhaltung der Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten zum Gegenstand hat. Ziel ist es, rechtlich klären zu lassen, ob ein derartiger Boykott in einem kommunalen Hauptorgan überhaupt zulässig ist.

Demokratische Kontrolle braucht verlässliche Verfahren

Die Fraktion pro Altenburg appelliert an die Öffentlichkeit, die Verantwortung aller gewählten Stadtratsmitglieder mit im Blick zu behalten. Demokratische Prozesse setzen voraus, dass Meinungsverschiedenheiten im Rahmen von Debatten, Abstimmungen und Beschlüssen ausgetragen werden – nicht durch Abwesenheit.


Fraktion pro Altenburg
Peter Müller Fraktionsvorsitzender

Hinweis: Der konkrete Inhalt der Sonderstadtratssitzung unterliegt dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Es wird daher ausschließlich über das Verfahren berichtet, nicht über den Beratungsgegenstand.

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