Mit Unverständnis nimmt die Fraktion pro ALTENBURG die jüngsten öffentlichen Äußerungen der Geschäftsführung des Theaters Altenburg-Gera zur Kenntnis.
Es ist nicht akzeptabel, dass sich die Geschäftsführung offen gegen den Mehrheitsgesellschafter – die Stadt Gera – stellt und diesen öffentlich kritisiert. Ein Geschäftsführer hat die Pflicht, loyal gegenüber den Gesellschaftern zu agieren. Mit dem jüngsten Verhalten ist dieses Grundprinzip in Frage gestellt. Daher ist es geboten, ordnungsgemäßes Verhalten einzufordern und die Möglichkeit einer Abmahnung in Betracht zu ziehen. Der Aufsichtsrat hat dies in seiner nächsten Sitzung zu prüfen.
Besonders irritierend ist in diesem Zusammenhang die Äußerung, die Beschlussfassung des Stadtrates Gera zur Nichtverlängerung des Intendantenvertrages über 2027 hinaus stünde im Zusammenhang mit der Tatsache, dass an den Theaterhäusern die Losung „Nie wieder ist jetzt“ angebracht sei und dies „einigen nicht gefallen“ würde. Solche Unterstellungen sind völlig unangemessen, werfen ein falsches Licht auf die demokratisch legitimierten Entscheidungen des Stadtrates Gera und beschädigen das notwendige Vertrauen zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern.
Ein Geschäftsführer, der sich gegen die Gesellschaft und damit gegen die Gesellschafter stellt, kann nicht das Vertrauen beanspruchen, das für eine Zusammenarbeit bis 2033 zwingend erforderlich ist. Angemessen wäre es vielmehr, die Beschlusslage im Stadtrat Gera zu respektieren und kritisch zu reflektieren, welche Kommunikationsformen er unterlassen sollte und wie eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Stadtrat Gera gestärkt werden kann – anstatt diesen böswilligen politischen Motive zu unterstellen.
Das Theater ist ein öffentlich-rechtliches Konstrukt, in dem die Interessen der drei beteiligten Körperschaften – Stadt Gera, Landkreis Altenburger Land und Stadt Altenburg – gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Gerade deshalb darf die Geschäftsführung nicht einseitig agieren, sondern muss dem Ausgleich verpflichtet sein.
Die Fraktion pro ALTENBURG wird die aktuellen Vorgänge daher zum Anlass nehmen, umfassende Aufklärung einzufordern. Der Aufsichtsrat ist in der Pflicht, seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden und den Geschäftsführer Kuntze zur Ordnung zu rufen. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar.
Peter Müller
Fraktion pro ALTENBURG